Spielordnung 2008/2009

1. Die heuer zuerst einmal für ein Jahr auf Probe angelegte Hobbyrunde, nennt sich  
     Eishockey-Allgäuliga, bei der die Pokale und Urkunden der Sparkassen Allgäu und
     Kaufbeuren, die als Hauptsponsor und Pokalnamensgeber wirken, zu gewinnen sind. Als
     Spielleiter (nicht Veranstalter) fungiert alleinverantwortlich Charly Spiegl, der auch für die
     Statistik dieser Runde, zuständig ist. Am Ende einer jeden Saison führt der
     Unterstützungsverein der Allgäuliga mit dem Spielleiter eine Abschlussveranstaltung (mit
     Tombola) durch. Der jeweilige Ort wird dabei von den Teamvertretern festgelegt. Jedes
     Team erhält dabei einen Pokal und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein Fair-Play-Pokal,
     Pokale für den Besten der Torjäger, Scorer, Assistenten, Verteidiger und Torhüter, gestiftet.
     Jede Mannschaft erhält zusätzlich die komplette Statistik dieser Runde.


 2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von Kempten, Memmingen, Pfronten 

     und  Kaufbeuren, Bad Wörishofen, usw. - je nach Besetzung der Runde.


 3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes teilnehmende Team, kümmert sich

     selbst um den Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem

     Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter (Organisator) der Allgäuliga,  

     ist hiermit rechtlich von jeglichen Haftungsfällen entbunden!


 4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die Spiele oder die

     Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter

     frei vereinbarten  Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese Begegnungen sind

     das Privatvergnügen der teilnehmenden Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs 

     zusammengeschlossen haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran

     durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer, Sanitäter) teilnimmt,

     entscheidet "Jeder" selbst. Der Hobbyrundenleiter ist nur Koordinator der Spiele (Termine,

     Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im rechtlichen Sinn" etc.

     Die Sponsoren Sparkasse Allgäu und Kaufbeuren, sowie der Unterstützungsverein, sind 

     ebenfalls keine Veranstalter der Spiele oder Runde!


 5. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende Spieler und Teams bitte jede   

     Saison bis zur Termintagung. dem Ligenleiter melden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei

     Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum Ändern oder Komplettieren geben.


 6. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung des Turniers, bitten wir alle Spieler und

     Cluboffizielle um sportliches Verhalten und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf

     dieser Runde!



§ 1. Mannschaften


Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss (§ 16) an der konstituierenden

Sitzung vor der Saison zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart bezahlt haben.



§ 2. Spieler


Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:


  - Spieler, die in einer der folgenden Ligen aktiv waren oder sind:

  - DEL + 2. Bundesliga (2. Liga)

  - Oberliga Süd + Nord- Regionalliga Süd + Nord (früher)

  - Bayernliga (u.a. BL-Ligen)

  - Junioren (BL, Bayernliga etc. u. Endjahrgang DNL)

     oder einer vergleichbaren ausländischen Liga

  

a: Spielberechtigt ist damit jeder Spieler, der nicht länger als bei der Jugend, einen

    DEB-Pass oder einen Pass eines vergleichbaren Verbandes hatte. Schüler oder

    Jugend-Spieler bei denen ein aktueller Pass beim DEB, BEV oder eines vergleichbaren 

    Verbandes vorliegt, sind nicht spielberechtigt.


b: Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es offen, maximal drei frühere Liga-Spieler

    (Kontingentspieler) zu melden, die höchstens in der Landesliga beim BEV oder eines

    anderen vergleichbaren Landesverbandes mit einem Spielerpass, gespielt hatten.

    Zu jedem Spiel dürfen zwei Kontingentspieler jeglichen Alters eingesetzt werden, sowie

    ein Dritter, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40 Jahre alt sein muss.

    Kaufbeurer Clubs siehe unter c).


c: Den Vereinen Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren wird ab dieser

    Saison die Teilnahme mit ihrem letztjährigen Kader aus der Kaufbeurer Eishockey-

    Hobbyrunde gestattet (max. 5 Kontigentspieler). Beide Clubs dürfen aber ab sofort und

    zukünftig, keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder austauschen!


d: Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga (o. Kaufbeurer Runde), für eine Saison in eine

    offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. ähnliche Liga) wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga

    zum nächstmöglichen Nachmeldetermin zurückkommen. Er wird danach auch nicht als

    Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem Wechsel ein

    Kontingentspieler.



§ 3. Spielerkadermeldung


a: Die beteiligten Teams legen vor ihrem 1. Saisonspiel, dem Spielleiter eine namentliche

     Liste ihrer Spieler, mit Name, Vorname, Geburtstag, Wohnort, und ständige

     Rückennummer, vor. Die in den Mannschaftsaufstellungen angeführten Spielernummern,

     sollten über die ganze Saison gleich bleiben. Die Auswertungen für die Statistik, wird

     nsonsten erheblich erschwert. Des weiteren müssen die Listen Angaben über die

     Trikotfarben und den Ansprechpartner enthalten.


 b. Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der laufenden Saison) ist

     unzulässig, sobald ein Spieler auf einem Spielberichtsbogen einer Mannschaft, bei

     einem Ligaspiel, eingetragen war.

 

c: Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen Ligaleiter, spätestens zum

    Termin der 2. Termintagung, eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind erst

    spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein schriftlicher Antrag und ein Passbild

    des neuen Spielers vorliegt. Der früheste Spieleinsatz eines nachgemeldeten Akteurs, ist

    der Tag nach der 2. Termintagung.



§ 4. Nachweis der Spielberechtigung


Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligaleiter bestätigt worden ist, erhält einen Spielerpass (mit Spielerangaben, aktuellem Lichtbild und Vereinsangabe), mit diesem der Spieler spielberechtigt ist. Dieser Pass (Allgäuligaformular wie bisher) gilt als Nachweis der Spielberechtigung und kann vor oder nach dem Spiel, aber auch während der (Drittel-)Pausen vom gegnerischen Spielführer o. Schiedsrichter, zur Vorlage verlangt werden. Kann ein Spieler o. dessen Verein, diesem Verlangen nicht nachkommen, gilt dies als Regelverstoß und kann gemäß § 15.a geahndet werden, falls er sich auch nicht mit einem Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o. Personalausweis).



§ 5. Widerruf einer Spielgenehmigung


Hat der Ligenleiter einem Spieler die Spielgenehmigung im guten Glauben erteilt, das der Spieler alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann er zur jeder Zeit diesem Spieler die Spielgenehmigung in klaren Fällen wieder entziehen. In Streitfällen entscheidet das Schiedsgericht.

Hat eine Mannschaft diesen Spieler an Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten. Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der Spieler selbst.



§ 6. Turnierkosten


Die Turnierkosten werden von den teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Jede Mannschaft hat vor Beginn der Runde den Grundbeitrag zu entrichten, der vor jeder Saison vom Spielausschuss beschlossen wird. Hiervon werden vom Ligenkoordinator die Kosten für die Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten bestritten. Sollte sich eine Mannschaft entweder aufgrund eigener Entscheidung oder durch Ausschluss von Seiten des Spielausschusses, während der Saison aus dem Spielbetrieb ausscheiden, werden die Turnierkosten weder anteilig noch vollständig zurückbezahlt! Die Turnierkosten betragen pro Saison 250 Euro und sind vor Beginn des ersten Spiels einer Mannschaft auf das Konto des Unterstützungsvereins der Eishockey-Hobbyrunde KF zu überweisen.



§ 7. Spielmodus


a: Vorrunde:

    Die Liga wird in zwei Gruppen, mit je einem Kaufbeurer Team als "Brückenkopf" geteilt.

    Daraus entstehen dann jeweils eine 7-er- und eine 6-er Vorrundengruppe. In den

    Gruppen ermitteln die beteiligten Teams in jeweils einem Hin- und Rückspiel die

    Teilnehmer für die End-, bzw. Platzierungsrunde. Die jeweiligen Vorrundengruppenplätze

    1-3 qualifizieren sich dabei für die Endrunde, während die jeweiligen

    Vorrundengruppenplätze 4-6, bzw. 7, die Teilnehmer für die Platzierungsrunde stellen.

       

    Wertung am Ende der Vorrunde (Plätze 1-3):

    Dabei werden je nach Vorrundenplatz, 6 Bonuspunkte für die Ersten, 4 Punkte für die

    Zweiten und 2 Punkte für die Drittplatzierten, mitgenommen. In der 7-er Gruppe werden

    bei den drei qualifizierten Endrundenteams, jeweils die Wertungen der Spiele gegen den

    am Ende Tabellenletzten, gestrichen.


    Wertung am Ende der Vorrunde (Plätze 4-7):

    Dabei werden je nach Vorrundenplatz, 6 Bonuspunkte für die Vierten, 4 Punkte für die

    Fünften und 2 Punkte für die Sechstplatzierten, mitgenommen. In der 7-er Gruppe

    bekommt der Siebtplazierte keine Bonuspunkte.


b: Endrunde:

    Die qualifizierten Teams treffen unter Mitnahme ihrer Bonuspunkte, in jeweils einem Hin-

    und Rückspiel aufeinander. Der Sieger und die nachfolgenden Platzierungen werden

    mittels einer Endtabelle festgestellt.


c: Platzierungsrunde:

    Die qualifizierten Teams treffen unter Mitnahme ihrer Bonuspunkte, in jeweils einem Hin-

    und Rückspiel aufeinander. Die Platzierungen werden mittels einer Endtabelle

    festgestellt.


d: Vorrundentabelle/Endtabelle:

    Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet (also 2:0, 0:2 oder 1:1- Punkte).

    Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so zählt der "bessere direkte

    Vergleich"! Sind in der jeweiligen Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird

    (nur) unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle" erstellt. Falls in dieser 

    "fiktiven Tabelle" dann drei oder mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet

    das "bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein sollte, entscheiden die  

    "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls auch diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der

    Koordinator "per Los"!



§ 8. Spielabläufe


a: Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die 

    Aufgabe, die Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren, Beihilfen und

    Strafzeiten zu versehen, sowie den Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten

    zu unterstützen. Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der Schiedsrichter einer offiziellen

    Meldung für nötig erachtet, in einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams

    tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den Spielberichtsbogen ein.

    Reklamationen aller Art sind schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem

    Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator einzureichen. Dieser wird

    dann für die weitere Behandlung entscheiden. Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies

    dem Schiedsrichter vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem

    Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die Spielberichtsbögen sind von den

    Schiedsrichtern sowie den Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und

    abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen, wobei hier die

    Unterschriften der Spielpartner nur die "Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.),

    der Meldung betreffen!


b: Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der Stadionbankdienst übernimmt alle

    anfallenden schriftlichen Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel lediglich

    einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt zusammen mit dem/den SR/n) nach

    Spielschluss die Spielberichtsbögen.


c: Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür verantwortlich, dass

    genügend Pucks beim Warmschiessen vorhanden sind.


d: Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für die jeweiligen Spiele verwendet

    werden. Hat ein Team das vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch

    mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche Trikotfarbe zur Hand, so ist immer die

    Heimmannschaft dafür zuständig, sich Ausweichtrikots zu besorgen.

 

e: Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden bei den Spielen von der    

    jeweiligen Heimmannschaft getragen. Bei Endspielen erfolgt Kostenteilung aller

    anfallenden Posten, je zur Hälfte.



§ 9. Spielregeln


a: Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB.

    Alles weitere regelt die Satzung der Eishockey Allgäuliga (siehe auch:

    www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt "Satzung").


b: Alle Feldspieler sollen einen Augen- oder Gesichtsschutz (z.B. Zahnschutz) benutzen..

    Erlaubt sind Gitter, Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas. Wer ohne Augen- oder   

    Gesichtsschutz (z.B. Zahnschutz) an den Spielen teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr,

    ohne rechtlichen Versicherungsschutz durch die Hobbyrunde Allgäuliga, deren Koordinator

    oder dem Unterstützungsverein der Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga!

    Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen Vollgesichtsschutz tragen und dürfen

    ohne diesen von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis

    gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter Torhüterausrüstung lt.

    DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder von den Teamverantwortlichen und den

    Schiedsrichtern aufs Eis gelassen werden. Spieler/Torhüter/Schiedsrichter unter 18 Jahren

    brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung (formlos) von ihren

    Erziehungsberechtigten, sowie ein ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.



§ 10. Spielzeit


a: Die Spieldauer beträgt in den Stadien Kempten, Pfronten u. Memmingen im Normalfall 3 x

    25 Minuten fortlaufend ohne Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5 Minuten nicht

    überschreiten und sind den Erfordernissen der Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind

    kürzer zuhalten, wen ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde. Sollte das

    Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25 Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern,

    haben die Mannschaften dies zu akzeptieren. Trägt eine Mannschaft allerdings schuldhaft

    dazu bei, dass die Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten dauern kann,

    gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere Spieldauer als die oben genannte, gilt nur

    dann als regelrecht, wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden sind.

    (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).


b: Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die fortlaufende Spielzeit angerechnet.

    Die Strafzeit läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder einwirft.


c: Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Die Spielzeit beträgt: 1 x 20 Min. (1. Drittel), sowie

   2 x 15 Min. (weitere Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt. Zwischen

   dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch einmal neu gemacht. Als SR fungieren

    grundsätzlich zweigelernte Kräfte.



§ 11. Schiedsrichter


a: Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur Stellung eines Schiedsrichters

    verpflichtet. Es kann von jeder Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt 

    werden. Kommt eine Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht nach und lehnt die

    Gastmannschaft das Bereitstellen eines Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als

    Regelverstoß der Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.

    Der Schiedsrichter (in Kaufbeuren der Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche

    Ereignisse wie z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem Spielbericht zu vermerken.

    Zur Kontrolle der Spielerpässe sind die Schiedsrichter und Spielführer vor oder nach dem

    Spiel befugt. Nach eigenem Ermessen kann das Fehlen eines Spielerpasses dem

    jeweiligen Ligenleiter gemeldet werden, u.a. als einzureichender Protest (siehe § 4 und §

    16.b). Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen und als solche nicht

    anfechtbar. Alle in einem Spiel eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste

    abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene Entscheidung maßgebend.


b: Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so teilt der Ligenleiter nach Absprache mit

    den Teamvertretern die Teams ein, die SR stellen müssen.



§ 12. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung


a: Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich vor der Saison, anlässlich 

    einer Termintagung (ca. Mitte September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt

    dann die zweite Termintagung für die restlichen Begegnungen. Sollte es Endspiele geben,

    so werden Diese, zwischen den direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch

    dem Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es können trotzdem

    jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert

    werden, hierzu ist jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils betroffener Teams,

    nötig. Der Spielort muss vom Gästeverein akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem

    Ligenkoordinator per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.


b: Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen (außer Entzug der Eiszeit

    durch den Hallenbetreiber - mit Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private

    Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch entstehender Spielermangel,

    werden nicht akzeptiert. Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen, siehe

    unter § 15.a. Einzigste Ausnahme: Beide Teams stimmen einer Spielverlegung schriftlich

    zu!


c: Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem angesetzten Spielbeginn auf dem

    Eis, ist ein reguläres Spiel nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das Spiel

    nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht

    spielfähig ist, d.h. wenn nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem Eis stehen.


d: Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der Spielpartner schriftlich zustimmt ab

    oder erscheint einfach nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung nach §

    15.a. Sollte der Spielpartner einer Neuansetzung des Termins zustimmen, so muss das

    Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich war, die gesamten Kosten (Eis,

    Bankdienst, SR) des Wideransetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit beim

    zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen anmieten! Neuvereinbarungen,

    Änderungen und Absagen von Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils

    betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!



§ 13. Ergebnismeldung der Spiele


Die Spielergebnisse werden von den beteiligten Spielpartnern so bald als möglich nach Spielschluss, online auf der Homepage der Allgäuliga bekannt gemacht. Die jeweiligen Heimmannschaften müssen dann den Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per Fax oder E-Mail an den Ligenkoordinator schicken, damit dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Die Originale müssen danach auf jeden Fall noch per Post versendet werden. Treffen die Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche beim Ligenkoordinator ein, kann die betroffene Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den Ligenkoordinator, belegt werden.



§ 14. Regelverstöße


Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!



§ 15. Wertung von Regelverstößen


a: Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen die Mannschaft die gegen die

    § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12 verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten Spieler

    einsetzt.


b: Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft aus der Punkterunde im Falle

    eines schweren Regelverstoßes, insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter

    oder Nichtzahlung der Turnierkosten. Über einen Ausschluss entscheidet das

    Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!



§ 16. Organe


Spielausschuss

Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller teilnehmenden Mannschaften zusammen.

Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.

Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem Ligenleiter einberufen. Der Spielausschuss hat über anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im nachhinein nicht mehr anfechtbar. Der Spielausschuss ist beschlussfähig wenn mindestens 3/4 der Vereinsvertreter (= 10 Vertreter) anwesend sind.


Schiedsgericht


a: Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen unter der laufenden Saison   

    zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den

    Ligenkoordinator, und jeweils zwei Vertretern der Vorrundengruppen A + B. Diese Personen

    werden aus den Reihen der teilnehmenden Vereine, vor der Saison gewählt.

    Sollte ein Schiedsgerichtsmitglied oder dessen Mannschaft an einem Einberufungsgrund

    beteiligt sein, so ist dieses Mitglied vom Ligenleiter durch ein anderes Vereinsmitglied oder

    wenn betroffen, durch einen anderen Verein (Vertreter) zu ersetzen. Das Schiedsgericht

    entscheidet mit einfacher Mehrheit.


b: Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator einberufen, bei:


    - schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen

    - Regelverstößen

    - Matchstrafen

    - Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle

    - Nichtzahlung der Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von Strafgeldern (§ 12.b-e)


c) Das Schiedsgericht für die Saison 2008/09 setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

   

    Für die Gruppe A:

    - Winni Maier (TSV Dietmannsried) - Thomas Freidl (SV 29 Kempten)

    Für die Gruppe B:

    - Robert Felder (EC Obergünzburg) - Rainer Scholz (EC All-Geier Kempten)

    und dem Ligenleiter.



§ 17. Strafen


Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre

Matchstrafe = 2 Spiele Sperre

(auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht werden)

Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle entscheidet zwingend das Spielgericht!



§ 18. Ausrichter


Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a. Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.



§ 19. Haftung


Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen, Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw., befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.



§ 20. Satzung


Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.



§ 21. Sanitätsdienst


Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst. Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst), mit zu wirken!


Charly Spiegl

Ligenkoordinator/Spielleiter