Spielordnung 2013/2014

1.  Die Hobbyrunde, nennt sich Eishockey-Allgäuliga, bei der die   
     Pokale und Urkunden der Sparkassen Allgäu und Kaufbeuren, 
     die als Hauptsponsor und Pokalnamensgeber wirken, zu 
     gewinnen sind. Als Spielleiter (nicht Veranstalter) fungiert 
     alleinverantwortlich Charly Spiegl, der auch für die Statistik 
     sowie die AZ-Vorschau und Schlussberichterstattung dieser 
     Runde, zuständig ist. Am Ende einer jeden Saison führt 
     der Unterstützungsverein der Allgäuliga mit dem Spielleiter eine 
     Abschlussveranstaltung (mit Tombola) durch. Der jeweilige Ort 
     wird dabei von den Teamvertretern festgelegt. Jedes Team 
     erhält dabei einen Pokal und eine Urkunde. Zusätzlich wird ein 
     Fair-Play-Pokal, Pokale für den Besten der Torjäger, Scorer, 
     Assistenten, Verteidiger und Torhüter, gestiftet. 
     Jede Mannschaft erhält zusätzlich die komplette Statistik dieser 
     Runde.


 2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von

     Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen,

     Pfronten und Füssen, usw. - je nach Besetzung der Runde.


 3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes 

     teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den 

     Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem 

     Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter 

     (Organisator) der Allgäuliga, ist hiermit rechtlich von jeglichen 

     Haftungsfällen entbunden!


 4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die 

     Spiele oder die Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den 

     durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei vereinbarten 

     Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese 

     Begegnungen sind das Privatvergnügen der teilnehmenden 

     Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen 

     haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran 

     durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer, 

     Trainer, Sanitäter) teilnimmt, entscheidet "Jeder" selbst. Der 

     Hobbyrundenleiter ist nur Koordinator der Spiele (Termine, 

     Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im rechtlichen Sinn" 

     etc.

     Die Sponsoren Sparkasse Allgäu und Kaufbeuren, sowie der 

     Unterstützungsverein, sind ebenfalls keine Veranstalter der 

     Spiele oder Runde!


 5. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende 

     Spieler und Teams bitte jede Saison bis zur Termintagung. dem 

     Ligenleiter melden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei

     Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum Ändern oder 

     Komplettieren geben.


 6. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung des Turniers, 

     bitten wir alle Spieler und Cluboffizielle um sportliches Verhalten 

     und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf dieser Runde!




§  1. Mannschaften


    a)  Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss 

         (§ 16) an der konstituierenden Sitzung vor der Saison 

         zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart 

         bezahlt haben.


    b)  In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 7 aus der 

         Endtabelle der Saison 2012/2013 gruppiert, während die 

         Teams von Platz 7-15, in der Allgäuliga II., spielen!


§  2. Spieler


        Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:


        Spieler, die in einer der folgenden Ligen aktiv waren oder 

        sind:

        - DEL + 2. Bundesliga (2. Liga)

        - Oberliga Süd + Nord- Regionalligen (auch früher)

        - Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)

        - Junioren (BL, Bayernliga etc. u. Endjahrgang DNL)

          oder einer vergleichbaren ausländischen Liga

   

    a) Spielberechtigt ist damit jeder Spieler, der nicht länger als bei
        der Jugend oder den ersten beiden DNL-Jahrgängen, einen 

        DEB-Pass oder einen Pass eines vergleichbaren Verbandes 

        hatte. Schüler oder Jugend-Spieler bei denen ein aktueller 

        Pass beim DEB, BEV oder eines vergleichbaren  Verbandes 

        vorliegt, sind nicht spielberechtigt. Dies gilt auch für zukünftige 

        neu einsteigende Teams. Bestehende Ausnahmeregel siehe 

        unter b). Sollte es eine spezielle, personenbezogene 

        Ausnahmeregel für einen Spieler geben, so gilt die immer für 

        eine Saison. 


    b) Kontingentspielerregelung 

        Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren 

        dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern 

        (Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende 

        Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken 

        sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete 

        Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen, 

        Kontingentspieler, auszuwählen! 


    c) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei 

        Kontingentspieler jeglichen Alters einsetzen, sowie einen 

        Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40 

        Jahre alt sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es 

        also offen, die zuvor genannten Maximalzahlen von früheren 

        Liga-Spielern, als sog. Kontingentspieler zu melden, die 

        höchstens in der Landesliga beim BEV oder eines anderen 

        vergleichbaren Landesverbandes mit einem Spielerpass 

        (Junioren oder Senioren), gemeldet waren. 

    

    d) Die Vereine Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers 

        Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams, 

        derzeit keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder 

        austauschen!


    e) Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga, für eine Saison in eine 

        offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. gleichrangige Liga) 

        wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga zum nächstmöglichen 

        Nachmeldetermin zurückkommen. Er wird danach auch nicht 

        als Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem 

        Wechsel ein Kontingentspieler.


     f) Wenn Spieler z.B. neu in die Liga einsteigen, und oder, Spieler bei denen

        ein Zweifel über deren Identität besteht, müssen sich bei einem Spieleinsatz

        durch Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Sollte sich der

        betreffende Spieler nicht ausweisen können, ist sein Einsatz nicht erlaubt.

        Wird der Spieler vor Spielbeginn kontrolliert, so wird bei Nichtspielberechtigung

        das Spiel/Ergebnis so gewertet, als wenn es den Vorfall gar nicht gegeben hätte!

        Läuft das Spiel bereits und der Spieler wird während des Spiels erst zum Ausweis

        vorzeigen aufgefordert, da z.B. vor Spielbeginn ein möglicher Verstoß gar nicht

        festgestellt werden könnte, so wird bei Verstoß gegen die Satzung das Spiel mit

        0:5 Toren u. 0:2 Punkten gegen seine Mannschaft gewertet.


§  3. Spielerkadermeldung


   a) Die beteiligten Teams legen vor ihrem 1. Saisonspiel, dem 

        Spielleiter eine namentliche Liste ihrer Spieler, mit Name, 

        Vorname, Geburtstag, Wohnort, und ständige 

        Rückennummer, vor. Die in den Mannschaftsaufstellungen 

        angeführten Spielernummern, sollten über die ganze Saison 

        gleich bleiben. Die Auswertungen für die Statistik, wird 

        ansonsten erheblich erschwert. Des weiteren müssen die 

        Listen Angaben über die Trikotfarben und die beiden 

        Ansprechpartner enthalten.


    b) Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der 

        laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf einem 

        Spielberichtsbogen einer Mannschaft, bei einem Ligaspiel, 

        eingetragen war.

 

    c) Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen 

        Ligaleiter, spätestens zum Termin der 2. Termintagung, 

        eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind erst 

        spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein schriftlicher 

        Antrag und ein Passbild des neuen Spielers vorliegt. Der 

        früheste Spieleinsatz eines nachgemeldeten Akteurs, ist der 

        Tag nach der 2. Termintagung.



§  4. Nachweis der Spielberechtigung


        Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligaleiter 

        bestätigt worden ist, erhält einen Spielerpass (mit 

        Spielerangaben, aktuellem Lichtbild und Vereinsangabe), mit 

        diesem der Spieler spielberechtigt ist. Dieser Pass 

        (Allgäuligaformular wie bisher) gilt als Nachweis der 

        Spielberechtigung und kann vor oder nach dem Spiel, aber 

        auch während der (Drittel-)Pausen vom gegnerischen 

        Spielführer o. Schiedsrichter, zur Vorlage verlangt 

        werden. Kann ein Spieler o. dessen Verein, diesem Verlangen 

        nicht nachkommen, gilt dies als Regelverstoß und kann gemäß 

        § 15.a geahndet werden, falls er sich auch nicht mit einem 

        Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o. 

        Personalausweis).



§  5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern


        Hat eine Mannschaft einen Spieler unter falschem Namen an 

        Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser 

        Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten. 

        Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in 

        erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der 

        Spieler selbst.



§  6. Jahresmitgliedsbeitrag


         Jeder teilnehmende Club hat vor Beginn der Runde den 

         Jahresmitgliedsbeitrag der vor jeder Saison vom Ligenleiter 

         vorgegeben wird, über den im Unterstützungsverein 

         benannten Vertreter zu entrichten. Hiervon werden vom 

         Ligenkoordinator die Kosten für die Saison, die 

         Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten 

         bestritten. Sollte eine Mannschaft aufgrund eigener 

         Entscheidung oder durch Ausschluss von Seiten des 

         Spielausschusses, während der Saison aus dem Spielbetrieb 

         ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag weder anteilig noch 

         vollständig zurückbezahlt! Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 

         pro Saison 200 Euro und ist vor Beginn des ersten Spiels 

         einer Mannschaft auf das Konto des Unterstützungsvereins 

         der Eishockey-Hobbyrunde KF (Bankverbindung: IBAN

         DE24 7345 0000 0000 6767 67, BIC BYLADEM1KFB

         Sparkasse Kaufbeuren) zu überweisen. Ab der Saison

         2011/2012 muss pro Team eine Sicherheitsleistung von 100

         Euro (in Form eines komplett ausgefüllten

         Lastschrifteinzugsformblatt) für event. zu spät erfolgte

         Spielabsagen als Auswärtsmannschaft (weniger wie 3 

         Tage vor dem Spieltag), hinterlegt werden. Das dann fällige 

         Strafgeld wird als Kompensation für die umsonst 

         entstandenen Kosten der Heimmannschaft eingesetzt! Sollte 

         es zu keinen Kosten kommen, wird das Geld für die 

         Abschlussveranstaltung hergenommen (die Zahlung der 

         Sicherheitsleistung wird per Beschluss der 

         Teamvertretersitzung vorerst nicht eingeführt)!


§  7. Spielmodus

       

        Siehe unter Homepage-Menüpunkt "Modus"!


        Tabellen:    
      
        Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet 
        (also 2:0, 0:2 oder 1:1- Punkte).


        Endtabellen:

        Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so 

        zählt der "bessere direkte Vergleich"! Sind in der jeweiligen 

        Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird (nur) 

        unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle" 

        erstellt. Falls in dieser "fiktiven Tabelle" dann drei oder 

        mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das 

        "bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein sollte, 

        entscheiden die "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls auch 

        diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der Koordinator "per 

        Los"!


§  8. Spielabläufe


    a) Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines 

        Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die 

        Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren, 

        Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den 

        Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten zu 

        unterstützen. Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der   

        Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in 

        einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams 

        tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den 

        Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind 

        schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem 

        Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator einzureichen. 

        Dieser wird dann für die weitere Behandlung entscheiden. 

        Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter 

        vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem 

        Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die 

        Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den 

        Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und 

        abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen, 

        wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die    

        "Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der 

        Meldung betreffen!


    b) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der 

        Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen 

        Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel 

        lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt 

        zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die 

        Spielberichtsbögen.


    c) Bei sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür 
        verantwortlich, dass genügend Pucks beim Warmschiessen   
        vorhanden sind.


    d) Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für 

        die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das  

        vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch 

        mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche Trikotfarbe 

        zur Hand, so ist immer die Heimmannschaft dafür zuständig, 

        sich Ausweichtrikots zu besorgen.

  

    e) Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden 

        bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen. 

        Bei etwaigen "ungleichen Heimspielanzahlen" o. Endspielen 

        erfolgt Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.



§  9. Spielregeln


    a) Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB. Die 

        jeweils zu einem Spiel angetretenen Teams können jedoch vor 

        Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle neuen Regeln des 

        Jahres 2009/10 tatsächlich angewandt werden. Die letzte 

        Entscheidung trifft jedoch immer der (die) Schiedsrichter vor 

        Ort. Alles weitere regelt die Satzung der Eishockey Allgäuliga 

        (siehe auch: www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt 

        "Satzung").


    b) Alle Feldspieler sollten einen Augen- oder Gesichtsschutz 

        (z.B. auch Zahnschutz) benutzen..

        Erlaubt sind Gitter, Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas. Wer 

        ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an den Spielen 

        teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von 

        rechtlichem Versicherungsschutz durch die Hobbyrunde 

        Allgäuliga, deren Koordinator oder dem Unterstützungsverein 

        der Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga! 

        Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen 

        Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den 

        Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis 

        gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter 

        Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder 

        von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs 

        Eis gelassen werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren 

        brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung 

        (formlos) von ihren Erziehungsberechtigten, sowie ein 

        ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt. 


§ 10. Spielzeit


     a) Die Spieldauer beträgt in den Stadien Kempten, Pfronten u. 

         Memmingen im Normalfall 3 x 25 Minuten fortlaufend ohne 

         Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5 Minuten nicht 

         überschreiten und sind den Erfordernissen der 

         Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten, 

         wenn ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde. 

         Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25 

         Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern, haben die 

         Mannschaften dies zu akzeptieren. 

         Trägt eine Mannschaft allerdings schuldhaft dazu bei, dass die 

         Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten 

         dauern kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere 

         Spieldauer als die oben genannte, gilt nur dann als regelrecht, 

         wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden 

         sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).


     b) Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die 

         fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem 

         Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder 

         einwirft.


     c) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Die Spielzeit beträgt: 

        2 x 20 Min. (1. + 2.  Drittel), sowie 1 x 15 Min. (drittes 

        Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt. 

        Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch einmal neu 

         gemacht. Als SR fungieren grundsätzlich zwei gelernte Kräfte.

        Besonderheit bei Spielen in Bad Wörishofen: Die Spielzeit 

        beträgt: 3 x 15 Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden 

        gestoppt. Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch 

        einmal neu gemacht.

         Besonderheit bei Spielen in Füssen: Die Spielzeit 

        beträgt:  x  Min. Die Spielzeit und die Strafzeiten werden 

        gestoppt. Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch 

        einmal neu gemacht.


§ 11. Schiedsrichter


     a) Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur 

         Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder 

         Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden. 

         Kommt eine Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht nach 

         und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen eines 

         Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der 

         Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.

         Der Schiedsrichter (in Kaufbeuren + Bad Wörishofen) der 

         Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche Ereignisse wie 

         z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem Spielbericht zu 

         vermerken. Zur Kontrolle der Spielerpässe sind die 

         Schiedsrichter und Spielführer vor oder nach dem Spiel 

         befugt. Nach eigenem Ermessen kann das Fehlen eines 

         Spielerpasses dem Ligenleiter gemeldet werden, u.a. als 

         einzureichender Protest (siehe § 4 und § 16.b). 

         Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen 

         und als solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel 

         eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste 

         abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene 

         Entscheidung maßgebend.


     b) Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so teilt der 

         Ligenleiter nach Absprache mit den Teamvertretern die 

         Teams ein, die SR stellen müssen.


§ 12. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung


     a) Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich 

         vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte 

         September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt 

         dann die zweite Termintagung für die restlichen Begegnungen. 

         Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den 

         direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch dem 

         Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es 

         können trotzdem jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden 

         Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert werden, hierzu ist  

         jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils 

         betroffener Teams, nötig. Der Spielort muss vom Gästeverein 

         akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator 

         per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.


     b) Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen 

         (außer Entzug der Eiszeit durch den Hallenbetreiber - mit 

         Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private

         Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch 

         entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert. 

         Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen, 

         siehe unter § 15.a. Einzigste Ausnahme: Beide Teams 

         stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!


     c) Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem 

         angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel 

         nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das 

         Spiel nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine 

         Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h. wenn 

         nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem Eis 

         stehen.


     d) Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der 

         Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach 

         nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung nach 

         § 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen vor 

         dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die 

         Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten! Sollte der Spielpartner 

         einer Neuansetzung des Termins zustimmen, so muss das 

         Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich war, die 

         gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des 

         Wideransetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit beim 

         zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen anmieten! 

         Neuvereinbarungen, Änderungen und Absagen von 

         Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils 

         betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!



§ 13. Ergebnismeldung der Spiele


         Die Spielergebnisse werden von den beteiligten 

         Spielpartnern, so bald als möglich nach Spielschluss, online 

         auf der Homepage der Allgäuliga bekannt gemacht. Die 

         jeweiligen Heimmannschaften müssen dann den 

         Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per 

         Fax oder E-Mail an den Ligenkoordinator schicken, damit    

         dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Treffen die 

         Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche beim 

         Ligenkoordinator ein, kann die betroffene Heimmannschaft 

         mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den 

         Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenleiter kann zu 

         jeder Zeit einen Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per Post 

         anfordern!



§ 14. Regelverstöße


         Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft 

         die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen 

         Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines 

         regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu 

         gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines 

         Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers 

         oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die 

         Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die 

         jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!



§ 15. Wertung von Regelverstößen


     a) Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen 

         die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12 

         verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten 

         Spieler einsetzt.


     b) Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft 

         aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes, 

         insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter 

         oder Nichtzahlung der Turnierkosten. Über einen Ausschluss 

         entscheidet das Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!



§ 16. Organe


       Spielausschuss

         Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller 

         teilnehmenden Mannschaften zusammen.

         Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den 

         Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der 

         Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.

         Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der 

         Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung 

         der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt 

         werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung 

         offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem 

         Ligenleiter einberufen. Der Spielausschuss hat über 

         anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per 

         Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch 

         Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im nachhinein 

         nicht mehr anfechtbar. Der Spielausschuss ist beschlussfähig 

         wenn mindestens 3/4 der Vereinsvertreter (= 10 Vertreter) 

         anwesend sind.


         Schiedsgericht


     a) Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen 

         unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht 

         besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den 

         Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 15

         teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den 

         Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht 

         entscheidet mit einfacher Mehrheit.


     b) Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator einberufen,     

         bei:


         - schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen

         - Regelverstößen

         - Matchstrafen

         - Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle

         - Nichtzahlung der Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von 

           Strafgeldern (§ 12.b-e)


     c) Das Schiedsgericht für die Saison 2013/14 setzt sich aus 

         folgenden Personen zusammen:

       

         Probleme in Allgäuliga II.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Thomas Reisacher, Robert 

            Felder) und dem Ligenleiter.

       

         Probleme in Allgäuliga I.

         - 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Winne Maier, Rainer Scholz)

         und dem Ligenleiter.

         Der Ligenleiter ist auf eigenem Wunsch nur dann 

         stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in 

         ihrem Urteil nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten ist, 

         sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht 

         beteiligt sind!


§ 17. Strafen


         Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre

         Matchstrafe = 2 Spiele Sperre

         (auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der 

         Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht werden)

         Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle entscheidet 

         zwingend das Spielgericht!


§ 18. Pokalwettbewerb

        

         Es gelten die selben Regeln wie in den beiden Ligen.

         Bezüglich der Kontingentspielerregelung gilt für alle Teilnehmer die Regelung der 2. Liga.

         Die Kosten pro Spiel werden zur Hälfte geteilt. Spieldauer- oder Matchstrafen aus dem     

         Pokalwettbewerb werden nicht in die beiden Ligen übernommen.


§ 19. Ausrichter


         Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller    

         teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen 

         Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a. 

         Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.



§ 20. Haftung


         Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher 

         Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen, 

         Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw., 

         befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur 

         Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den 

         Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist 

         Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.



§ 21. Satzung


         Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die 

         Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.



§ 22. Sanitätsdienst


         Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst.   

         Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen 

         Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend 

         ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um 

         an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst), 

         mitzuwirken!


§ 23. Abschlussveranstaltung 

       

         Die für die Abschlussveranstaltung im Voraus gebuchte 

         Essensanzahl, wird dem jeweiligen Verein, bei Unterschreitung 

         der gemeldeten "Esser", durch den Unterstützungsverein in 

         Rechnung gestellt!


Charly Spiegl

Ligenkoordinator/Spielleiter