Spielordnung 2024/2025
Allgemeine Ligeninformation der EAL
Die Hobbyrunde nennt sich Eishockey-Allgäuliga.
Die Hobbyrunde ist kein Verein, sondern ein loser
Zusammenschluss von teilnehmenden Eishockey-Hobbyclubs
aus
dem Allgäu.
Es gibt keinen Veranstalter im eigentlichen Sinne.
Ligenkoordinator Charly Spiegl fungiert als reiner
Ansprechpartner zur Koordination der Spiele und des
jeweiligen Saisonablauf.
Ergebnismeldung der Spiele (Liga und Pokal):
Die Spielergebnisse sollen von den beteiligten
Mannschaften, so bald als möglich nach Spielschluss,
online auf der Homepage der Allgäuliga unter Menüpunkt
Ergebnisdienst eingetragen werden.
Dasselbe gilt für die korrekten Eintragungen von Spieldauer-
und Matchstrafen oder anderen besonderen Vorkommnissen!
Am Ende einer jeden Saison können sich alle Beteiligten zu
einer Abschlussveranstaltung treffen.
Der jeweilige Ort wird dabei vom Ligenkoordinator,
in Absprache mit den einzelnen Teamvertretern, festgelegt.
Der gemeinnützige Unterstützungsverein Eishockey-Hobbyrunde
Allgäuliga organisiert dabei die Durchführung des Abends,
an welchem die gesponsorten Pokale und Ehrenpreise der
Sparkasse Kaufbeuren übergeben werden.
Jedes teilnehmende Team erhält dabei einen Pokal und eine
Urkunde. Zusätzlich wird ein Fair-Play-Pokal, Pokale für den
Besten der Torjäger, Scorer, Assistenten, Verteidiger und
Torhüter, gestiftet. Jede Mannschaft erhält zusätzlich die
komplette Statistik dieser Runde.
Der Pokalsponsor Sparkasse Kaufbeuren, sowie der
Unterstützungsverein der Eishockey-Hobbyrunde Allgäuliga,
sind ebenfalls keine Veranstalter der Spiele oder Runde im
rechtlichen Sinne!
Datenschutz (DSVGO):
Der Datenschutz eines jeden einzelnen Spielers, Club-Offiziellen,
Vereins, Hobbyclub, Logo, Wappen usw. wird nach den derzeit
gültigen Bestimmungen beachtet! Jeder des vorgenannten
Personenkreises usw. wird mittels eines Datenblatts darüber
informiert und dessen Zustimmung/Ablehnung zur Verarbeitung
seiner persönlichen Daten eingeholt.
Datenschutz (DSVGO) auf Homepage:
Nur Personen/juristische Personen die der Bekanntgabe von
Informationen auf der Ligen-Homepage zustimmen, werden dort
auch genannt oder abgebildet...
Alles weitere dazu siehe unter Datenschutz auf unserer Homepage
www.eishockey-allgaeuliga.de...
SPIELORDNUNG EISHOCKEY ALLGÄULIGA
durch Teamvertreterabstimmung
1. Die Inhalte der Spielordnung werden durch die einzelnen
Teamvertreter anlässlich der gemeinsamen Sitzungen, z.B.
im Herbst und Winter, festgelegt!
2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von
Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Sonthofen, Pfronten,
Bad Wörishofen und Füssen, usw. - je
nach Besetzung der
Runde.
3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes
teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den
Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem
Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko".
Der Koordinator der Allgäuliga, wird von jeglichen
rechtlichen Haftungsfällen entbunden!
4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die
Spiele oder die Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den
durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei vereinbarten
Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese
Begegnungen sind das Privatvergnügen der teilnehmenden
Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen
haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran
durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer,
Trainer, Sanitäter) teilnimmt, entscheidet "Jeder" selbst.
Der Koordinator der Spiele (z.B. Termine, Eiszeiten) – ist also
"kein Veranstalter im rechtlichen Sinn".
Sämtliche Spieltermine und -abläufe werden durch die jeweils
daran beteiligten Teams, bzw. der bei den Sitzungen anwesenden
Vertretern selbst vereinbart!
§ 1. Mannschaften
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss
(§ 16) an der konstituierenden Sitzung vor der Saison
zugelassen werden.
b) In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 7 aus der
Endtabelle, bzw. Aufstiegs- und Abstiegsentscheidung der
Vor-Saison gruppiert, während die Teams der letztjährigen
2. Liga (mit Ausnahme des Aufsteigers), in der Allgäuliga II.
spielen!
§ 2. Spieler
Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:
Spieler, die in einer der folgenden Ligen (Verband) aktiv
waren oder sind (auch ausländische vergleichbare Ligen):
- DEL + DEL 2 (früher Bundesliga)
- Oberliga Süd + Nord + Regionalligen (auch früher)
- Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)
- Nachwuchsspieler, wie folgt:
wenn der Nachwuchsspieler als Aktiver im Verband gespielt
hat und dabei das 20. Lebensjahr erreicht, gilt er als
Seniorenspieler und unterliegt der jeweiligen
Kontingentspielerregelung
- im Seniorenbereich gilt eine
Nichtspielberechtigung eines Spielers ab Bayernliga
(oder vergleichbarer Liga)
aufwärts
- Nachwuchsspieler, die bis zu einem Alter von 15
Jahren (und
364 Tagen) im Verband aktiv gespielt hatten, gelten als
Hobbyspieler
- Nachwuchsspieler die von
einem Alter von 16 Jahren bis zu
einem Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband
aktiv bis höchstens zur Landesliga (Nachwuchs) gespielt
hatten, gelten als Hobbyspieler
- Nachwuchsspieler die von einem Alter von 16 Jahren bis zu
einem Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband
aktiv ab Bayernliga aufwärts und nicht im
Seniorenbereich ab Bayernliga aufwärts eingesetzt wurden,
gelten als Kontingentspieler
- Damenspielerinnen:
- Landesliga: gilt als Hobbyspieler
- Bundesliga: gilt als Kontingentspieler
a) Spieler bei denen ein
aktueller Pass beim DEB, BEV oder
eines vergleichbaren Verbandes vorliegt, sind nicht
spielberechtigt.
Dies gilt auch für zukünftige, neu einsteigende Teams.
Bestehende Ausnahmeregel siehe unter b). Sollte es eine
spezielle, personenbezogene Ausnahmeregel für einen Spieler
geben, so gilt die immer für eine Saison.
b) Kontingentspielerregelung
Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren
dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern
(Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende
Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken
sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete
Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen,
Kontingentspieler, auszuwählen!
Die Vereine Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers
Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams,
derzeit keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder
austauschen! Siehe jedoch jährlich gültige
Sondervereinbarungen außerhalb der Satzung für die beiden
Ligen unter Modus...
c) Alle über 50jährigen Kontingentspieler in der EAL, wenn sie
davor mindestens 5 Saisonen in
der EAL als Spieler absolviert
hatten, werden als Hobbyspieler eingestuft
d) Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga, für eine Saison in eine
offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. gleichrangige Liga)
wechseln, so kann er in die Allgäu-Liga zur nächsten Saison
zurückkommen. Er wird danach auch nicht als
Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem
Wechsel ein Kontingentspieler.
e) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei
Kontingentspieler jeglichen Alters einsetzen, sowie einen
Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40
Jahre alt sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es
also offen, die zuvor genannten
Maximalzahlen von
früheren Liga-Spielern, als sog.
Kontingentspieler zu
melden, die mit einem Spielerpass (siehe Nachwuchs- oder
Seniorenregelung) im DEB/BEV (und
vergl. Ligen)
gemeldet waren.
f) Sollte ein Team im Laufe der Saison ein Torhüterproblem
bekommen, muss dies zunächst dem Ligenkoordinator
schriftlich mitgeteilt werden. Handelt es sich um ein einziges
o. weiteres Spiel, so kann der Liegenkoordinator der
betroffenen Mannschaft das o.k. für den Einsatz eines
Ersatztorhüters erteilen. Handelt es sich um ein
längerfristigeres Problem o. bei Spielen in den
Play-Off's- und Downs, so entscheidet die
Teamvertreterabstimmung darüber, wie dies entschieden
wird.
In allen Fällen kann jedoch nur ein externer Torhüter o. ein
Torwart aus der jeweils anderen EAL-Liga eingesetzt, bzw.
genehmigt werden! Es müssen dabei jedoch die
Kontingentspielerregelungen beachtet werden, einmal
hinsichtlich der Höchstanzahl der gemeldeten- bzw. der in
einem Spiel einsetzbaren Kontingentspieler!
§ 3. Spielerkadermeldung
a) Die beteiligten Teams legen jeweils bis zum 01. Oktober eines
jeden
Jahres, dem Spielkoordinator eine namentliche Liste
ihrer Spieler, mit Name, Vorname, Geburtstag, ständige
Rückennummer, Kennzeichnung als Kontingentspieler, vor.
Die in den
Mannschaftsaufstellungen angeführten
Spielernummern,
sollten über die ganze Saison gleich bleiben,
um die Auswertungen für die Statistik zu erleichtern. Des
weiteren müssen die Listen Angaben über die Trikotfarben
und die beiden Ansprechpartner enthalten. Datenschutz
(DSGVO) siehe eigenen Punkt.
b) Sollte bei den Spielermeldungen zum 01. Oktober ein Spieler
bei zwei Teams gleichzeitig gemeldet worden sein, werden die
beteiligten Teams und ggf. der betroffene Spieler vom
Ligenkoordinator kontaktiert und das letztendlich gültige
Team festgestellt!
Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der
laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf einer
Teamliste eingetragen wurde.
c) Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen
Ligenkoordinator, spätestens zum Termin der 2.
Termintagung, eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind
erst spielberechtigt, wenn dem jeweiligen Ligaleiter ein
schriftlicher Antrag und ein Passbild des neuen Spielers
vorliegt. Der früheste Spieleinsatz eines nachgemeldeten
Akteurs, ist der Tag nach der 2. Termintagung. Spieler
können
nur dann nachgemeldet werden, wenn sie in der
laufenden
Saison auf keiner Teamliste eingetragen und noch
bei keinem Spiel auf dem Spielberichtsbogen vermerkt
waren. Wenn ein Team einen Kontingentspieler auswechseln
möchte, so ist dies zu diesem Zeitpunkt ebenfalls möglich!
§ 4. Nachweis der Spielberechtigung
Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligenkoordinator
dem entsprechenden Teamvertreter bestätigt worden ist, gilt
als spielberechtigt. Der Nachweis der Spielberechtigung kann
vor oder nach dem Spiel, aber auch während der
(Drittel-)Pausen vom gegnerischen Team o. Schiedsrichter,
zur Vorlage verlangt werden. Kann ein Spieler o. dessen
Verein, diesem Verlangen nicht nachkommen, gilt dies als
Regelverstoß und kann gemäß § 15.a geahndet werden, falls
er sich auch nicht mit einem Spielerpass (vor 2015) oder
einem Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein
o.
Personalausweis).
§ 5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern
Hat eine Mannschaft einen Spieler unter falschem Namen an
Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser
Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten.
Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in
erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der
Spieler selbst.
§ 6. Jahresmitgliedsbeitrag/Mitgliedschaft
Es gibt keine Mitgliedschaft oder Jahresmitgliedsbeitrag
in unserem losen Zusammenschluss!
Wie vereinbart, wird hingegen außerhalb der Spielordnung
der Unterstützungsverein der Eishockey-Allgäuliga von
jeweils einem Teamvertreter unserer Clubs dort als Mitglied
und mittels eines Jahresmitgliedsbeitrags, unterstützt.
§ 7. Spielmodus
Jede Saison wird der Modus neu abgestimmt.
Tabellen:
Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet (also 2:0, 0:2
oder 1:1- Punkte). Es gibt keine Verlängerungen und
Penaltyschießen. Für Endspiele gelten ggf. abweichende
Regelungen.
Endtabellen:
Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so
zählt der "bessere direkte Vergleich"! Sind in der jeweiligen
Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird (nur)
unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle"
erstellt. Falls in dieser "fiktiven Tabelle" dann drei oder
mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das
"bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich sein
sollte, entscheiden die "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls
auch diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der
Ligenkoordinator "per Los"!
Bei einem Play-Down-Modus mit ungerader Anzahl von
Teilnehmern (z.B. 3):
Sind in der jeweiligen Play-Down/Platzierungsspiel-Endtabelle
zwei Teams punktgleich, so zählt der "bessere direkte
Vergleich"! Falls jedoch drei oder mehrere Teams punktgleich
sein sollten, entscheidet das "bessere Torverhältnis". Falls
dieses ebenfalls gleich sein sollte, entscheiden die "mehr
erzielten, eigenen Tore". Falls auch diese Zahl gleich sein
sollte, entscheidet der Ligenkoordinator "per Los"!
Bei Play-Off-Modus:
Bei Punkt- und Torgleichheit nach Hin- und Rückspiel muss
am Ende der 2. Partie ein Penaltyschießen erfolgen.
Zuerst treten dabei jeweils 3 Schützen wechselseitig an, sollte
es dann immer noch keine Entscheidung gegeben haben, tritt
wechselseitig jeweils 1 Schütze bis zur Entscheidung an!
§ 8. Spielabläufe
a) Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines
Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die
Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren,
Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den
Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten zu
unterstützen.
Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der
Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in
einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams
tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den
Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind
schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem
Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator
einzureichen.
Dieser wird dann für die weitere Behandlung entscheiden.
Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter
vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem
Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die
Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den
Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und
abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen,
wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die
"Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der
Meldung betreffen!
Treffen die Spielberichtsbögen
nicht innerhalb einer Woche
beim Ligenkoordinator ein, kann die
betroffene
Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den
Ligenkoordinator, belegt
werden. Der Ligenkoordinator kann
zu jeder Zeit einen Spielbericht
auch per Post im Original
anfordern!
b) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der
Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen
Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel
lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt
zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die
Spielberichtsbögen.
c) Bei
sämtlichen Spielen ist immer die Heimmannschaft dafür
verantwortlich, dass genügend Pucks zum Warmschießen
vorhanden sind.
d) Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für
die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das
vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch
mit dem anderen Team vor Spielbeginn die gleiche
Trikotfarbe zur Hand, so ist immer die Heimmannschaft dafür
zuständig, sich Ausweichtrikots zu besorgen.
e) Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden
bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen.
Bei etwaigen "ungleicher Heimspielanzahl", Endspiele,
Platzierungsspiele, Verzahnungsspiele und bei allen Spielen im EAL-Pokal
erfolgt eine Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.
§ 9. Spielregeln
a) Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB. Die
jeweils zu einem Spiel angetretenen Teams können jedoch vor
Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle die letzten Jahre neu eingeführten
Regeln des Verbandes tatsächlich angewandt werden. Die letzte
Entscheidung trifft jedoch immer der (die) Schiedsrichter vor Ort. Alles
weitere regelt die Satzung der Eishockey-Allgäuliga (siehe auch:
www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt "Spielordnung"). Das
Hybrid-Icing (neu zur Saison 2014/2015) sowie die Regeländerungen
2021/2022 werden nicht angewandt.
b) Alle Feldspieler sollten einen Augen- oder Gesichtsschutz
(z.B. auch Zahnschutz) benutzen..
Erlaubt sind Gitter, Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas.
Wer ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an den Spielen
teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von
rechtlichem Versicherungsschutz durch die Eishockey-
Hobbyrunde Allgäuliga, dem Ligenkoordinator oder dem
begleiteten Unterstützungsverein der Hobbyrunde!
Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen
Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den
Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis
gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter
Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder
von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs
Eis gelassen werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren
brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung
(formlos) von ihren Erziehungsberechtigten, sowie ein
ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.
§ 10. Spielzeit
a) Die Spieldauer beträgt in den Stadien ohne Spieluhr (z.B.
Kempten, Memmingen im Normalfall 3 x 25 Minuten
fortlaufend ohne Unterbrechung. Die Drittelpausen sollten 5
Minuten nicht überschreiten und sind den Erfordernissen der
Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten,
wenn ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde.
Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25
Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern, haben die
Mannschaften dies zu akzeptieren.
Trägt eine Mannschaft allerdings schuldhaft dazu bei, dass
die Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten
dauern kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere
Spieldauer als die oben genannte, gilt nur dann als regelrecht,
wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden
sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).
b) Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die
fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem
Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder
einwirft.
c) Besonderheiten bei Spielen in Kaufbeuren, sowie bei
Heimspielen der Elbsee Haie Aitrang in Kempten:
Die Spielzeit beträgt:
2 x 20 Min. (1. + 2. Drittel), sowie 1 x 15 Min. (drittes
Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.
Zwischen dem 1. und 2.
Drittel wird das Eis noch einmal neu
gemacht.
§ 11. EAL – Pokalwettbewerb
a) Teilnehmende Spieler wie an der Punkterunde. Gleiches gilt
für den Einsatz von Kontingentspielern (max. 3, wobei
zumindest ein Akteur über 40 Jahre alt sein muss).
b) Bei Unentschieden am Ende eines Spiels erfolgt sofortiges
Penaltyschießen.
c) Tritt ein Team zu einem Match nicht an, kommt das andere
Team der Spielpaarung kampflos weiter.
§ 12. Schiedsrichter
a) Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur
Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder
Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden.
Kommt eine Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht
nach und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen eines
Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der
Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.
Der Schiedsrichter (oder der vorhandene Bankdienst) im
entsprechenden Eisstadion hat eventuelle außergewöhnliche
Ereignisse wie z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem
Spielbericht zu vermerken. Zur
Kontrolle der
Spielberechtigung eines jeden einzelnen Spielers
sind die
Schiedsrichter und Spielführer vor oder direkt
nach dem Spiel
vor Ort befugt.
Nach eigenem Ermessen kann das Fehlen eines
Spielberechtigungsnachweises dem Ligenleiter gemeldet
werden, u.a. als einzureichender
Protest (siehe § 4 und
§ 16.b).
Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen
und als solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel
eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste
abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene
Entscheidung maßgebend.
b) Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so sucht der
Ligenkoordinator nach Absprache mit den Teamvertretern, die
dann ggf. offiziellen SR.
§ 13. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung
a) Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich
vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte
September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt
dann die zweite Termintagung für die restlichen
Begegnungen.
Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den
direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch dem
Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es
können trotzdem jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden
Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert werden, hierzu ist
jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils
betroffener Teams, nötig.
Der Spielort muss vom Gästeverein akzeptiert werden.
Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator per E-Mail etc.
die Korrektheit dieser Spieltermine mit.
b) Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen
(außer Entzug der Eiszeit durch den Hallenbetreiber - mit
Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private
Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch
entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert.
Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen,
siehe unter § 15.a. Einzige Ausnahme: Beide Teams
stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!
c) Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem
angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel
nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das
Spiel nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine
Mannschaft zu diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h.
wenn nicht wenigstens 1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem
Eis stehen.
d) Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der
Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach
nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung
nach § 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen
vor dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die
Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten (derzeit ausgesetzt), bzw.
muss das Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich
war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des
ausfallenden Matches tragen.
Sollte der Spielpartner einer Neuansetzung des Termins
zustimmen, so muss das Team das zuvor für den Spielausfall
verantwortlich war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst,
SR) des Wiederansetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit
beim zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen
anmieten!
Neuvereinbarungen, Änderungen und Absagen von
Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils
betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!
§ 14. Regelverstöße
Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft
die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen
Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines
regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu
gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines
Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers
oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die
Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die
jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!
§ 15. Wertung von Regelverstößen
a) Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen
die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12
verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten
Spieler einsetzt.
b) Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft
aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes,
insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter.
Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht
(§ 16 a/b) der Allgäuliga!
§ 16. Organe
Spielausschuss
Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller
teilnehmenden Mannschaften zusammen.
Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den
Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der
Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.
Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der
Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung
der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt
werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung
offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem
Ligenkoordinator einberufen. Der Spielausschuss hat über
anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per
Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch
Wahlmehrheiten einmal entschieden, sind diese im
Nachhinein nicht mehr anfechtbar.
Der Spielausschuss ist beschlussfähig, wenn
mindestens 3/4 der Vereinsvertreter
(= 10 Vertreter) anwesend sind.
Schiedsgericht
a) Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen
unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht
besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den
Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 14
teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den
Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht
entscheidet mit einfacher Mehrheit.
b) Das Schiedsgericht wird vom Ligenkoordinator
einberufen, bei:
- schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen
- Regelverstößen
- Spieldauerdisziplinarstrafen
- Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle
- Nichtzahlung von Strafgeldern (§ 12.b-e)
c) Das Schiedsgericht für die Saison 2024/25 setzt sich aus
folgenden Personen zusammen:
Probleme in Allgäuliga II.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Gabriel Wahl, )
und dem Ligenkoordinator.
Probleme in Allgäuliga I.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Rainer Scholz, Winne Maier)
und dem Ligenkoordinator
Der Ligenkoordinator ist auf eigenem Wunsch nur dann
stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in
ihrem Urteil nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten
ist, sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht
beteiligt sind!
§ 17. Strafen
Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Regelsperre
(auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der
SD oder MS-Strafe durch das Schiedsgericht, auch erhöht
werden). Bei Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle
entscheidet zwingend das Spielgericht!
Spieldauerdisziplinarstrafen mit mehr als 1 Spiel Sperre werden in die neue
Saison mitgenommen, Spieldauerdisziplinarstrafen mit Regelsperre enden
zum Saisonende!
Die jeweiligen Heimmannschaften müssen dabei den
Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen)
schnellstmöglichst nach Spielschluss per Fax, E-Mail oder
Whats'sApp an den Ligenkoordinator schicken, damit
dieser seiner Statistikaufgabe
nachkommen kann, bzw.
vorläufige Spielersperren rechtzeitig
ausgesprochen werden
können.
Treffen die Spielberichtsbögen
nicht innerhalb einer Woche
beim Ligenkoordinator ein, kann die
betroffene
Heimmannschaft mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den
Ligenkoordinator, belegt
werden. Der Ligenkoordinator kann
zu jeder Zeit einen
Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per
Post anfordern!
§ 18. Ausrichter
Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller
teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen
Vereinsverantwortlichen. Ausübende Personen, wie z.B. der
Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.
§ 19. Haftung
Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher
Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen,
Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw.,
befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur
Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den
Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist
Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.
§ 20. Satzung
Die Anerkennung der Spielordnung ist Voraussetzung für die
Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.
§ 21. Sanitätsdienst
Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst.
Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen
Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend
ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um
an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst),
mitzuwirken!
§ 22. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende
Teams je Saison müssen bis zur September-Termintagung dem
Ligenkoordinator gemeldet werden.
Im Interesse einer reibungslosen Durchführung unserer Liga,
bitten wir alle Spieler und Club-Offizielle um sportliches
Verhalten und wünschen Allen einen erfolgreichen Verlauf
dieser Runde!
Charly Spiegl
Ligenkoordinator EAL