Spielordnung 2017/2018
1. Die Hobbyrunde nennt sich Eishockey-Allgäuliga, bei der die
Pokale und Urkunden der Sparkasse Kaufbeuren, die als
Hauptsponsor und Pokalnamensgeber wirkt, zu gewinnen sind.
Als Spielleiter (nicht Veranstalter) fungiert Charly Spiegl,
der auch für die Statistik sowie die AZ-Vorschau und
Schlussberichterstattung dieser Runde, zuständig ist. Am Ende
einer jeden Saison führt der Unterstützungsverein der
Allgäuliga mit dem Spielleiter eine Abschlussveranstaltung
(mit Tombola) durch. Der jeweilige Ort wird dabei vom
Ligenleiter, in Absprache mit den Teamvertretern, festgelegt.
Jedes teilnehmende Team erhält dabei einen Pokal und eine
Urkunde. Zusätzlich wird ein
Fair-Play-Pokal, Pokale für den
Besten der Torjäger, Scorer, Assistenten, Verteidiger
und
Torhüter, gestiftet. Jede Mannschaft erhält zusätzlich die
komplette Statistik dieser Runde.
Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes
teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den
Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem
Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter
(Organisator) der Allgäuliga, ist hiermit rechtlich von jeglichen
Haftungsfällen entbunden!
2. Die Spielorte der Hobbyrunde sind die Eisstadien von
Kempten, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen,
Pfronten und Füssen, usw. - je nach Besetzung der Runde.
3. Jeder gemeldete Spieler der Hobbyrunde, bzw. jedes
teilnehmende Team, kümmert sich selbst um den
Versicherungsschutz seiner Spieler, bzw. spielen bei fehlendem
Versicherungsschutz, auf deren "eigenes Risiko". Der Leiter
(Organisator) der Allgäuliga, ist hiermit rechtlich von jeglichen
Haftungsfällen entbunden!
4. Es gibt keinen (auch rechtlich gesehenen) Veranstalter für die
Spiele oder die Hobbyrunde! Alle Hobbyspieler nehmen an den
durch die jeweiligen Hobbyclub-Vertreter frei vereinbarten
Hobbypokalspielen auf eigenes Risiko teil. Alle diese
Begegnungen sind das Privatvergnügen der teilnehmenden
Spieler, die sich lose zu Hobbyclubs zusammengeschlossen
haben oder Teile eines Gesamtvereins, darstellen. Wer daran
durch sein Mitwirken jeglicher Art (z.B. Spieler, Betreuer,
Trainer, Sanitäter) teilnimmt, entscheidet "Jeder" selbst. Der
Hobbyrundenleiter ist nur Koordinator der Spiele (Termine,
Eiszeiten) - "kein Veranstalter also im rechtlichen Sinn"
etc.
Der Sponsor Sparkasse Kaufbeuren, sowie der
Unterstützungsverein, sind ebenfalls keine Veranstalter der
Spiele oder Runde!
5. Rundenstart ist jedes Jahr Anfang Oktober! Teilnehmende
Teams je Saison müssen bis zur September-Termintagung. dem
Ligenleiter gemeldet werden. Pässe für neue Spieler (z.B. bei
Vereinswechsel usw.) dem Ligenleiter zum Ändern oder
Komplettieren geben.
6. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung des Turniers,
bitten wir alle Spieler und
Cluboffizielle um sportliches
Verhalten und wünschen Allen einen erfolgreichen
Verlauf
dieser Runde!
§ 1. Mannschaften
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Clubs, die vom Spielausschuss
(§ 16) an der konstituierenden Sitzung vor der Saison
zugelassen werden und die Turnierkosten vor Saisonstart
bezahlt haben.
b) In der Allgäuliga I. sind die Teams von Platz 1 - 7 aus der
Endtabelle, bzw. Aufstieg- und Abstiegsentscheidung der
Vor-Saison gruppiert, während die Teams der letztjährigen
2. Liga (mit Ausnahme des Aufsteigers), in der Allgäuliga II.
spielen!
§ 2. Spieler
Folgende Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt:
Spieler, die in einer der folgenden Ligen aktiv waren oder
sind (auch ausländische vergleichbare Ligen):
- DEL + DEL 2 (früher Bundesliga)
- Oberliga Süd + Nord + Regionalligen (auch früher)
- Bayernliga (u.a. anderen bundeslandspezifischen Ligen)
- Nachwuchsspieler, wie folgt
- wenn der Nachwuchsspieler als Aktiver im Verband gespielt
hat und dabei das 20. Lebensjahr erreicht, gilt er als
Seniorenspieler und unterliegt der jeweiligen
Kontingentspielerregelung
- im Seniorenbereich bleibt es bei einer
Nichtspielberechtigung eines Spielers ab Bayernliga
(oder vergleichbarer Liga) aufwärts
- Nachwuchsspieler die bis zu einem Alter von 15 Jahren (und
364
Tagen) im Verband aktiv gespielt hatten, gelten als
Hobbyspieler
- Nachwuchsspieler die von einem Alter von 16 Jahren bis zu
einem
Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband
aktiv bis höchstens
zur Landesliga (Nachwuchs) gespielt
hatten, gelten als
Hobbyspieler
- Nachwuchsspieler die von einem Alter von 16 Jahren bis zu
einem
Alter von 19 Jahren (und 364 Tagen) im Verband
aktiv ab Bayernliga
aufwärts und nicht im
Seniorenbereich ab Bayernliga aufwärts
eingesetzt wurden,
gelten als Kontingentspieler
a) Spieler bei denen ein aktueller Pass beim DEB, BEV oder
eines vergleichbaren Verbandes vorliegt, sind nicht
spielberechtigt.
Dies gilt auch für zukünftige, neu einsteigende Teams.
Bestehende Ausnahmeregel siehe unter b). Sollte es
eine
spezielle, personenbezogene Ausnahmeregel für
einen Spieler
geben, so gilt die immer für eine Saison.
b) Kontingentspielerregelung
Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers Kaufbeuren
dürfen aus ihren 5 gemeldeten ehemaligen Liga-Spielern
(Zusammenschluss Saison 2008/2009), ihre einzusetzende
Spieler, auswählen. Alle anderen Mannschaften beschränken
sich nach Teamvertreterbeschluss auf 3 gemeldete
Kontingentspieler, um ihre, für ein Spiel zugelassenen,
Kontingentspieler, auszuwählen!
Die Vereine Hubertus Apfeltrang und Taxi Pepe Drivers
Kaufbeuren dürfen im Gegensatz zu den übrigen Teams,
derzeit keinerlei Kontingentspieler nachmelden oder
austauschen! Siehe
jedoch jährlich gültige
Sondervereinbarungen außerhalb der Satzung für die
beiden
Ligen unter Modus...
c) Sollte ein Spieler aus der Allgäu-Liga, für eine Saison in eine
offizielle Landes- o. Bezirksliga (o. gleichrangige Liga)
wechseln, so kann er in
die Allgäu-Liga zur nächsten Saison
zurückkommen. Er wird danach auch nicht als
Kontingentspieler geführt, außer er war schon vor seinem
Wechsel ein Kontingentspieler.
d) Zu jedem Spiel dürfen also alle Teams jeweils max. zwei
Kontingentspieler jeglichen Alters einsetzen, sowie einen
Dritten, der zum Zeitpunkt eines Matches, mindestens 40
Jahre alt sein muss. Jedem Verein der Allgäu-Liga steht es
also offen, die zuvor genannten Maximalzahlen von früheren
Liga-Spielern, als sog. Kontingentspieler zu melden, die
mit einem Spielerpass (siehe Nachwuchs- oder
Seniorenregelung) im DEB/BEV (und vergl. Ligen) gemeldet
waren.
e) Sollte ein Team im Laufe der Saison ein Torhüterproblem
bekommen, muss dies zunächst dem Ligenleiter schriftlich
mitgeteilt werden. Handelt es sich um ein einziges o. weiteres
Spiel, so kann der Liegenleiter der betroffenen Mannschaft das
o.k. für den Einsatz eines Ersatztorhüters erteilen.
Handelt es
sich um ein längerfristigeres Problem o. bei Spielen
in den
Play-Off's- und Downs, so entscheidet die
Teamvertreterabstimmung darüber, wie dies entschieden wird.
In
allen Fällen kann jedoch nur ein externer Torhüter o. ein
Torwart aus der jeweils anderen EAL-Liga eingesetzt, bzw.
genehmigt werden! Es müssen dabei jedoch die
Kontingentspielerregelungen beachtet werden, einmal
hinsichtlich der Höchstanzahl der gemeldeten- bzw. der in
einem Spiel einsetzbaren Kontingentspieler!
§ 3. Spielerkadermeldung
a) Die beteiligten Teams legen jeweils bis zum 10. Oktober eines
jeden Jahres, dem Spielleiter eine namentliche Liste ihrer
Spieler, mit Name,
Vorname, Geburtstag, ständige
Rückennummer, Kennzeichnung als Kontingentspieler, und
freiwillig deren Adresse, vor. Die in den
Mannschaftsaufstellungen angeführten Spielernummern,
sollten über die ganze Saison gleich bleiben, um die
Auswertungen für die Statistik zu erleichtern. Des weiteren
müssen die Listen Angaben über die Trikotfarben und die
beiden Ansprechpartner enthalten.
b) Sollte bei den Spielermeldungen zum 10. Oktober ein Spieler
bei zwei Teams gleichzeitig gemeldet worden sein, werden die
beteiligten Teams und ggf. der betroffene Spieler vom
Ligenleiter kontaktiert und das letztendlich gültige Team
festgestellt!
Ein Vereinswechsel innerhalb dieser Hobbyrunde (unter der
laufenden Saison) ist unzulässig, sobald ein Spieler auf einer
Teamliste eingetragen wurde.
c) Spielernachmeldungen müssen schriftlich beim jeweiligen
Ligaleiter, spätestens zum Termin der 2. Termintagung,
eingegangen sein. Nachgemeldete Spieler sind erst
spielberechtigt, wenn
dem jeweiligen Ligaleiter ein
schriftlicher Antrag und ein Passbild
des neuen Spielers
vorliegt. Der früheste Spieleinsatz
eines nachgemeldeten
Akteurs, ist der Tag nach der 2.
Termintagung. Spieler können
nur dann nachgemeldet werden,
wenn sie in der laufenden
Saison auf keiner Teamliste
eingetragen und noch bei keinem
Spiel auf dem Spielberichtsbogen
vermerkt waren. Wenn ein
Team einen Kontingentspieler auswechseln möchte, so ist dies
zu diesem Zeitpunkt ebenfalls möglich!
§ 4. Nachweis der Spielberechtigung
Jeder Spieler, dessen Spielberechtigung vom Ligaleiter
dem entsprechenden Teamvertreter bestätigt worden ist gilt als
spielberechtigt. Der Nachweis der Spielberechtigung kann vor
oder nach dem Spiel, aber auch während der
(Drittel-)Pausen
vom gegnerischen Team o.
Schiedsrichter, zur Vorlage
verlangt werden. Kann ein
Spieler o. dessen Verein, diesem
Verlangen nicht nachkommen, gilt
dies als Regelverstoß und
kann gemäß Â§ 15.a geahndet
werden, falls er sich auch nicht
mit einem Spielerpass (vor 2015) oder einem
Ersatzdokument ausweisen kann (Führerschein o.
Personalausweis).
§ 5. Einsatz von falsch deklarierten Spielern
Hat eine Mannschaft einen Spieler unter falschem Namen an
Punktspielen eingesetzt, so sind alle Spiele an denen dieser
Spieler teilgenommen hat, nach § 15.a zu werten.
Verantwortlich für korrekte Angaben über einen Spieler, ist in
erster Linie der Vorstand des jeweiligen Vereins, sowie der
Spieler selbst.
§ 6. Jahresmitgliedsbeitrag
Jeder teilnehmende Club hat vor Beginn der Runde den
Jahresmitgliedsbeitrag der vor jeder Saison vom Ligenleiter
vorgegeben wird, über den im Unterstützungsverein
benannten Vertreter zu entrichten. Hiervon werden vom
Ligenkoordinator die Kosten für die Saison, die
Abschlussfeier (Pokale etc.) und Verwaltungskosten
bestritten. Sollte eine Mannschaft aufgrund eigener
Entscheidung oder durch Ausschluss von Seiten des
Spielausschusses, während der Saison aus dem Spielbetrieb
ausscheiden, wird der Mitgliedsbeitrag weder anteilig noch
vollständig zurückbezahlt! Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
pro Saison 200 Euro und ist vor Beginn des ersten Spiels
einer Mannschaft auf das Konto des Unterstützungsvereins
der Eishockey-Allgäuliga
(Bankverbindung:
IBAN: DE24734500000000676767 der
BIC: BYLADEM1KFB (Kaufbeuren)
Bank: Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren)
zu überweisen.
Ab der Saison 2011/2012 muss pro Team eine
Sicherheitsleistung von 100 Euro (in Form eines komplett
ausgefüllten Lastschrifteinzugsformblatt) für event. zu spät
erfolgte
Spielabsagen als Auswärtsmannschaft (weniger wie
3 Tage vor dem
Spieltag), hinterlegt werden. Das dann
fällige Strafgeld wird als Kompensation für die umsonst
entstandenen Kosten der Heimmannschaft eingesetzt! Sollte
es zu keinen Kosten kommen, wird das Geld für die
Abschlussveranstaltung hergenommen (die Zahlung der
Sicherheitsleistung wird per Beschluss der
Teamvertretersitzung vorerst nicht eingeführt)!
§ 7. Spielmodus
Siehe unter Homepage-Menüpunkt "Modus"!
Tabellen:
Die Spiele werden im Zweipunktsystem gewertet (also 2:0, 0:2
oder 1:1- Punkte). Es gibt keine Verlängerungen und
Penaltyschiessen. Für Endspiele gelten ggf. abweichende
Regelungen.
Endtabellen:
Sind in der jeweiligen Endtabelle zwei Teams punktgleich, so
zählt der "bessere direkte Vergleich"! Sind in der jeweiligen
Endtabelle drei oder mehr Teams punktgleich, so wird (nur)
unter den punktgleichen Teams eine "eigene, fiktive Tabelle"
erstellt. Falls in dieser "fiktiven Tabelle" dann drei oder
mehrere Teams punktgleich sein sollten, entscheidet das
"bessere Torverhältnis". Falls dieses ebenfalls gleich
sein
sollte, entscheiden die "mehr erzielten, eigenen Tore". Falls
auch diese Zahl gleich sein sollte, entscheidet der Koordinator
"per Los"!
Bei Play-Down-Modus mit ungerader Anzahl von Teilnehmern
(z.B. 3):
Sind in der jeweiligen Play-Down/Platzierungsspiel-Endtabelle
zwei Teams punktgleich, so zählt der "bessere direkte
Vergleich"! Falls jedoch drei oder mehrere Teams punktgleich
sein sollten, entscheidet das "bessere Torverhältnis". Falls
dieses ebenfalls gleich sein sollte, entscheiden die "mehr
erzielten, eigenen Tore". Falls auch diese Zahl gleich sein
sollte, entscheidet der Ligenkoordinator "per Los"!
Bei Play-Off-Modus:
Bei Punkt-
und Torgleichheit nach Hin- und Rückspiel muss
am Ende der 2. Partie ein Penaltyschiessen erfolgen.
Zuerst treten dabei jeweils 3 Schützen wechselseitig an, sollte
es dann immer noch keine Entscheidung gegeben haben, tritt
wechselseitig jeweils 1 Schütze bis zur Entscheidung an!
§ 8. Spielabläufe
a) Die Heimmannschaft ist auch zur Stellung eines
Schriftführers verpflichtet. Dieser hat die Aufgabe, die
Spielberichtsbogen mit den Angaben hinsichtlich Toren,
Beihilfen und Strafzeiten zu versehen, sowie den
Schiedsrichter bei der Überwachung von Strafzeiten zu
unterstützen. Ferner hat er sämtliche Vorfälle, die der
Schiedsrichter einer offiziellen Meldung für nötig erachtet, in
einen Zusatzspielberichtsbogen einzutragen. Beide Teams
tragen ihre Aufstellung selbstständig vor Spielbeginn in den
Spielberichtsbogen ein. Reklamationen aller Art sind
schriftlich, unter Angabe der Gründe, auf einem
Zusatzspielberichtsbogen, dem Ligenkoordinator
einzureichen.
Dieser wird dann für die weitere Behandlung entscheiden.
Läuft ein Spiel unter Protest, so ist dies dem Schiedsrichter
vor Beginn der Partie mitzuteilen und von diesem auf dem
Zusatzspielberichtsbogen zu vermerken. Die
Spielberichtsbögen sind von den Schiedsrichtern sowie den
Spielführern nach dem Spiel zu kontrollieren und
abzuzeichnen. Gleiches gilt für die Zusatzspielberichtsbögen,
wobei hier die Unterschriften der Spielpartner nur die
"Kenntnisnahme" (keine Schuldanerkennung etc.), der
Meldung betreffen!
b) Besonderheit bei Spielen in Kaufbeuren: Der
Stadionbankdienst übernimmt alle anfallenden schriftlichen
Aufgaben. Die Gastmannschaft übergibt vor dem Spiel
lediglich einen Zettel mit der Aufstellung und unterschreibt
zusammen mit dem/den SR/n) nach Spielschluss die
Spielberichtsbögen.
c) Bei sämtlichen Spielen ist immer die
Heimmannschaft dafür
verantwortlich, dass genügend Pucks zum Warmschießen
vorhanden sind.
d) Die im Spielplan ausgedruckten Trikotfarben müssen für
die jeweiligen Spiele verwendet werden. Hat ein Team das
vorgegebene Trikot bei einem Spiel nicht dabei und dadurch
mit dem anderen Team
vor Spielbeginn die gleiche
Trikotfarbe zur Hand, so ist immer
die Heimmannschaft dafür
zuständig, sich Ausweichtrikots zu besorgen.
e) Die Kosten für die Eismiete, SR und ggf. Bankdienst werden
bei den Spielen von der jeweiligen Heimmannschaft getragen.
Bei etwaigen "ungleichen Heimspielanzahlen", Endspiele,
Platzierungsspiele und bei allen Spielen im EAL-Pokal erfolgt
Kostenteilung aller anfallenden Posten, je zur Hälfte.
§ 9. Spielregeln
a) Die Spiele unterliegen den offiziellen Regeln des DEB. Die
jeweils zu einem Spiel angetretenen Teams können jedoch vor
Ort mit dem SR entscheiden, ob z.B. alle neuen Regeln des
tatsächlich angewandt werden. Die letzte Entscheidung trifft
jedoch immer der (die)
Schiedsrichter vor Ort. Alles weitere
regelt die Satzung der Eishockey-Allgäuliga (siehe
auch:
www.eishockey-allgaeuliga.de - Menüpunkt "Satzung"). Das
Hybrid-Icing (neu zur Saison 2014/2015) wird nicht
angewandt.
b) Alle Feldspieler sollten einen Augen- oder Gesichtsschutz
(z.B. auch Zahnschutz) benutzen..
Erlaubt sind Gitter,
Halbvisier- und Vollvisierkunstoffglas.
Wer ohne Augen-, Gesichts- o. Zahnschutz an den Spielen
teilnimmt, tut dies auf eigene Gefahr, ohne jede Art von
rechtlichem Versicherungsschutz durch die Hobbyrunde
Allgäuliga, deren Koordinator oder dem Unterstützungsverein
der Hobbyrunde, bzw. auch den Sponsoren der Liga!
Feldspieler unter 18 Jahren müssen ständig einen
Vollgesichtsschutz tragen und dürfen ohne diesen von den
Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern nicht aufs Eis
gelassen werden. Alle Torhüter dürfen nur mit kompletter
Torhüterausrüstung lt. DEB-Regel sich aufs Eis begeben oder
von den Teamverantwortlichen und den Schiedsrichtern aufs
Eis gelassen werden. Feldspieler/Torhüter unter 18 Jahren
brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung
(formlos) von ihren Erziehungsberechtigten, sowie ein
ärztliches Attest, das die Teilnahme erlaubt.
§ 10. Spielzeit
a) Die Spieldauer beträgt in den Stadien
ohne Spieluhr (z.B.
Kempten, Memmingen im
Normalfall 3 x 25 Minuten
fortlaufend ohne Unterbrechung.
Die Drittelpausen sollten 5
Minuten nicht überschreiten und sind den Erfordernissen der
Regelspieldauer anzupassen, d.h. sie sind kürzer zuhalten,
wenn ein Drittel sonst weniger als 25 Minuten dauern würde.
Sollte das Schlussdrittel aber trotzdem weniger als 25
Minuten - mindestens aber 20 Minuten dauern, haben die
Mannschaften dies zu akzeptieren.
Trägt eine
Mannschaft allerdings schuldhaft dazu bei, dass
die Spielzeit des Schlussdrittels nicht mindestens 20 Minuten
dauern kann, gilt dies als Regelverstoß (§15.a). Eine kürzere
Spieldauer als die oben genannte, gilt nur dann als regelrecht,
wenn beide Mannschaften ausdrücklich damit einverstanden
sind (Vermerk auf einem Zusatzspielbericht).
b) Die Strafzeiten werden nicht gestoppt, sondern auf die
fortlaufende Spielzeit angerechnet. Die Strafzeit läuft ab dem
Zeitpunkt, an dem der Schiedsrichter den Puck wieder
einwirft.
c) Besonderheiten bei Spielen in Kaufbeuren, sowie bei
Heimspielen der Elbsee Haie Aitrang und dem EC
Obergünzburg in Kempten: Die Spielzeit beträgt:
2 x 20 Min. (1. + 2. Drittel), sowie 1 x 15 Min. (drittes
Drittel). Die Spielzeit und die Strafzeiten werden gestoppt.
Zwischen dem 1. und 2. Drittel wird das Eis noch einmal neu
gemacht.
§ 11. EAL - Pokalwettbewerb
a) Teilnehmende Spieler wie an der Punkterunde. Gleiches gilt
für den Einsatz von Kontingentspielern (max. 3, wobei
zumindest ein Akteur über 40 Jahre alt sein muss).
b) Bei Unentschieden am Ende eines Spiels erfolgt sofortiges
Penaltyschiessen.
c) Tritt ein Team zu einem Match nicht an, kommt das andere
Team der Spielpaarung kampflos weiter.
§ 12. Schiedsrichter
a) Bei den Spielen ist jeweils nur die Heimmannschaft zur
Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet. Es kann von jeder
Gastmannschaft ein Schiedsrichter zusätzlich gestellt werden.
Kommt eine
Heimmannschaft obiger Verpflichtung nicht
nach und lehnt die Gastmannschaft das Bereitstellen eines
Schiedsrichters ihrerseits ab, so gilt dies als Regelverstoß der
Heimmannschaft und wird gemäß § 15.a geahndet.
Der Schiedsrichter (in Kaufbeuren + Bad Wörishofen) der
Bankdienst) hat eventuelle außergewöhnliche Ereignisse wie
z.B. Matchstrafen, Spielabbruch usw. auf dem Spielbericht zu
vermerken. Zur
Kontrolle der Spielberechtigung eines jeden
einzelnen Spielers sind die Schiedsrichter
und Spielführer vor
oder direkt nach dem Spiel vor Ort befugt. Nach
eigenem
Ermessen kann das Fehlen eines
Spielberechtigungsnachweises
dem
Ligenleiter gemeldet werden, u.a. als einzureichender
Protest (siehe § 4 und § 16.b).
Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen
und als solche nicht anfechtbar. Alle in einem Spiel
eingesetzten Schiedsrichter sind gleichberechtigt. Der erste
abgegebene Pfiff ist gültig und die damit verbundene
Entscheidung maßgebend.
b) Falls es Finalspiele am Ende einer Saison gibt, so teilt der
Ligenleiter nach Absprache mit den Teamvertretern, die
dann ggf. offiziellen SR ein.
§ 13. Spieltermine, Ausfälle, Absagen und Nichteinhaltung
a) Die Spieltermine (mit Spielzeit- u. ort) werden grundsätzlich
vor der Saison, anlässlich einer Termintagung (ca. Mitte
September) festgelegt. Nach den Weihnachtsferien erfolgt
dann die zweite
Termintagung für die restlichen
Begegnungen.
Sollte es Endspiele geben, so werden Diese, zwischen den
direkt betroffenen Teams selbst vereinbart und nur noch dem
Ligenkoordinator von den jeweils beiden Clubs, bestätigt! Es
können trotzdem jederzeit Spiele auch außerhalb der beiden
Tagungen vereinbart, verlegt oder geändert werden, hierzu ist
jedoch das schriftliche Einverständnis beider, jeweils
betroffener Teams, nötig. Der Spielort muss vom Gästeverein
akzeptiert werden. Beide Teams teilen dem Ligenkoordinator
per E-Mail etc. die Korrektheit dieser Spieltermine mit.
b) Es gibt keine geduldeten Spielabsagen oder Spielverlegungen
(außer Entzug der Eiszeit durch den Hallenbetreiber - mit
Nachweis)! Plötzlich aufgeführte Krankheiten oder private
Unabkömmlichkeit von mehreren Spielern und dadurch
entstehender Spielermangel, werden nicht akzeptiert.
Finanzielle Folgen (§ 15.d) oder Regelverstoßwertungen,
siehe unter § 15.a. Einzigste Ausnahme: Beide Teams
stimmen einer Spielverlegung schriftlich zu!
c) Erscheint eine Mannschaft mehr als 10 Min. nach dem
angesetzten Spielbeginn auf dem Eis, ist ein reguläres Spiel
nicht mehr gewährleistet (§ 10.a/c), in diesem Fall ist das
Spiel nach § 15.a zu werten. Das Gleiche gilt, wenn eine
Mannschaft zu
diesem Zeitpunkt nicht spielfähig ist, d.h.
wenn nicht wenigstens
1 Torwart und 5 Feldspieler auf dem
Eis stehen.
d) Sagt ein Club ein vereinbartes Spiel ohne dass der
Spielpartner schriftlich zustimmt ab oder erscheint einfach
nicht zum Termin, erfolgt in jedem Fall eine Spielwertung
nach § 15.a. Erfolgt die Spielabsage in weniger als 3 Tagen
vor dem Spieltag, wird vom verschuldeten Team die
Sicherheitsleistung (§ 6) einbehalten (derzeit ausgesetzt), bzw.
muss das Team das zuvor für den Spielausfall verantwortlich
war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst, SR) des
ausfallenden Matches tragen.
Sollte der Spielpartner einer Neuansetzung des Termins
zustimmen, so muss das Team das zuvor für den Spielausfall
verantwortlich war, die gesamten Kosten (Eis, Bankdienst,
SR) des Wideransetzungsmatches tragen und die neue Eiszeit
beim zuständigen Eisbetreiber auch in eigenem Namen
anmieten!
Neuvereinbarungen, Änderungen und Absagen von
Spielterminen sind dem Ligenkoordinator von den jeweils
betreffenden Teams, sofort per E-Mail etc., mitzuteilen!
§ 14. Ergebnismeldung der Spiele (Liga und Pokal)
Die Spielergebnisse sollen von den beteiligten
Mannschaften, so bald als möglich nach Spielschluss, online
auf der Homepage
der Allgäuliga unter Menüpunkt
"Ergebnisdienst" eingetragen werden.
Dasselbe gilt für die korrekten Eintragungen von Spieldauer-
und Matchstrafen oder anderen besonderen Vorkommnissen!
Die jeweiligen Heimmannschaften müssen dann den
Spielberichtsbogen (ggf. auch Zusatzspielberichtsbogen) per
Fax oder E-Mail
an den Ligenkoordinator schicken, damit
dieser seiner Statistikaufgabe nachkommen kann. Treffen die
Spielberichtsbögen nicht innerhalb einer Woche beim
Ligenkoordinator ein, kann die betroffene Heimmannschaft
mit einer Geldstrafe von 25,- Euro durch den
Ligenkoordinator, belegt werden. Der Ligenleiter kann zu
jeder Zeit einen Spielbericht/Zusatzspielbericht auch per Post
anfordern!
§ 15. Regelverstöße
Als Regelverstoß gilt, wenn ein Spieler oder eine Mannschaft
die in dieser Satzung aufgestellten Regeln verletzen, einen
Spielabbruch herbeiführt oder die Durchführung eines
regulären Spieles verhindert oder unmöglich macht. Dazu
gehören u.a. das Nichtstellen eines Schriftführers, eines
Schiedsrichters, Einsatz eines nichtspielberechtigten Spielers
oder Tätlichkeiten gegenüber Schiedsrichtern. Für die
Einhaltung der sofort in Kraft tretenden Sperren sind die
jeweiligen Vereinsvertreter selbstständig verantwortlich!
§ 16. Wertung von Regelverstößen
a) Wertung eines Spieles mit 0:2 Punkten und 0: 5 Toren gegen
die Mannschaft die gegen die § 2, 3, 4, 5, 8.a, 10.a, 12
verstößt oder einen gesperrten oder nicht spielberechtigten
Spieler einsetzt.
b) Ausschluss eines Spielers oder einer gesamten Mannschaft
aus der Punkterunde im Falle eines schweren Regelverstoßes,
insbesondere bei Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter
oder Nichtzahlung der Turnierkosten. Über einen Ausschluss
entscheidet das Schiedsgericht (§ 16 a/b) der Allgäuliga!
§ 17. Organe
Spielausschuss
Der Spielausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller
teilnehmenden Mannschaften zusammen.
Diese Vertreter sind als sachkompetente Personen von den
Mitgliederversammlungen ihrer Vereine zu bestimmen. In der
Regel sollten es die Verantwortlichen ihres Vereins sein.
Der Spielausschuss trifft sich zumindest einmal vor der
Saison, u.a. zur Termintagung. Dabei muss auch die Satzung
der Allgäuliga in jedem Punkt vom Spielausschuss genehmigt
werden. Der Spielausschuss wird außerdem zur Klärung
offenstehender Fragen zu unbestimmten Zeiten von dem
Ligenleiter einberufen. Der Spielausschuss hat über
anstehende Fragen und Anträge zu diskutieren und per
Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Sind Anträge durch
Wahlmehrheiten
einmal entschieden, sind diese im
nachhinein nicht mehr
anfechtbar. Der Spielausschuss ist
beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 der Vereinsvertreter
(= 10 Vertreter) anwesend sind.
Schiedsgericht
a) Das Schiedsgericht ist für die notwendigen Entscheidungen
unter der laufenden Saison zuständig. Das Schiedsgericht
besteht aus 5 Personen, die sich aufgliedern in den
Ligenkoordinator, und jeweils vier Vertretern der 14
teilnehmenden Teams. Diese Personen werden durch den
Spielausschuss vor der Saison gewählt. Das Schiedsgericht
entscheidet mit einfacher Mehrheit.
b) Das Schiedsgericht wird vom
Ligenkoordinator
einberufen, bei:
- schriftlichen Beschwerden oder Proteste von den Vereinen
- Regelverstößen
- Matchstrafen
- Tätlichkeiten gegen SR oder Offizielle
- Nichtzahlung der Turnierkosten § 1, 6, 8.e oder von
Strafgeldern (§ 12.b-e)
c) Das Schiedsgericht für die Saison 2015/16 setzt sich aus
folgenden Personen zusammen:
Probleme in Allgäuliga II.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga I. (Bernd Gröschl, Simon Richter)
und dem Ligenleiter.
Probleme in Allgäuliga I.
- 2 Vertreter aus Allgäuliga II. (Markus Erhart, Rainer Scholz)
und dem Ligenleiter.
Der Ligenleiter ist auf eigenem Wunsch nur dann
stimmberechtigt, wenn sich die beiden gewählten Personen in
ihrem Urteil
nicht einig sind und eine 3. Stimme von Nöten
ist, sowie wenn er selbst, oder sein Team am Problem nicht
beteiligt sind!
§ 18. Strafen
Spieldauerdisziplinarstrafe = 1 Spiel Sperre
Matchstrafe = 2 Spiele Sperre
(auf Antrag des/der SR oder eines Clubs, kann die Höhe der
SD oder MS-Strafe durch das
Schiedsgericht, auch erhöht
werden). Bei Tätlichkeiten
gegen SR oder Offizielle
entscheidet zwingend das Spielgericht!
Matchstrafen werden in die neue Saison mitgenommen,
Spieldauerdisziplinarstrafen enden zum Saisonende!
§ 19. Ausrichter
Als Ausrichter der Allgäuliga gilt die Gesamtheit aller
teilnehmenden Mannschaften, vertreten durch ihre jeweiligen
Vereinsverantwortlichen. Die ausübenden Organe u.a.
Ligenkoordinator, sind nur Gehilfen dieser Gesamtheit.
§ 20. Haftung
Alle ausübenden Organe werden ausdrücklich von jeglicher
Haftung gegenüber lebenden- oder juristischen Personen,
Firmen, Verbänden, Versicherungen oder Gerichten usw.,
befreit. Zu diesem Zweck wird jedem Club ein Formblatt zur
Unterschrift vorgelegt, in dem jeder Vereinsvertreter den
Haftungsausschluss bestätigt. Die Unterschrift ist
Voraussetzung für die Teilnahme an der Allgäuliga.
§ 21. Satzung
Die Anerkennung der Satzung ist Voraussetzung für die
Teilnahme der Teams am Spielbetrieb.
§ 22. Sanitätsdienst
Die Hobbyrunde stellt bei den Spielen keinen Sanitätsdienst.
Die beteiligten Teams kümmern sich selbst um einen
Sanitäter oder Sanitätsdienst, der bei den Spielen anwesend
ist. Alle Spieler begeben sich auf eigene Gefahr aufs Eis, um
an den Spielen (auch ohne anwesenden Sanitätsdienst),
mitzuwirken!
§ 23. Abschlussveranstaltung
Die für die Abschlussveranstaltung im Voraus gebuchte
Essensanzahl, wird dem
jeweiligen Verein, bei
Unterschreitung der gemeldeten "Esser",
durch den
Unterstützungsverein in Rechnung gestellt!
Charly Spiegl
Ligenkoordinator EAL